Freiraumplanung, Landschaftsarchitektur

 

 

Planung von hochwertigen Aussenanlagen, Plätzen, Sportanlagen und Spielplätzen

für private, öffentliche und gewerbliche Bauherren.

 

Einladung zum Gespräch beim Bauherren. Festellung des planerischen Inhalts. Erstellen des Architektenvertrags und deren Umfang nach allen Leistungsphasen 1-9 nach HOAI:

 

 

 

 

 

1. Grundlagenermittlung

 

Es wird mit den Grundlagen, d.h. Bestandsaufnahme begonnen, wie Grundrissplan, Vermessen, Bestandfotos. Planerische Darstellung mittels Bestandsplan und Erläuterungsbericht.
 

 

 

 

 

2. Vorplanung

 

Erstellung von 3 skizzenhaften Vorentwürfen um die Ideen des Architekten grafisch darzustellen und zu erörtern.
Kostenschätzung für den Vorentwurf nach DIN 276 (Abweichungen von +/- 30%).

 

 

 

 

 

3. Entwurfsplanung

 

Aus den 3 Vorentwürfen wird ein fertiger Gartenentwurf gezeichnet und vorgestellt.

Hierzu gehört auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 (Abweichung  von +/- 20 %).
 

 

 

 

 

4. Genehmigungsplanung

 

Bei der Genehmigungsplanung werden baugesetzliche und öffentliche Belange in Betracht gezogen und gegenfalls ein Bauantrag gestellt.

 

 

 

 

 

5. Ausführungsplanung

 

Der Entwurf wird nun maßstabsgerecht gezeichnet und bemaßt. Hierzu gehören auch Detailplanungen und Geländeschnitte, um einen sogenannten Bauplan für den ausführenden Betrieb zu haben, mit dem ein Bauunternehmer nun bauen kann.

 

Hierzu gehören auch Angaben von Materialien, Höhen und Abstände von Grenzen. Erstellung eines separaten Pflanzplans.
 

 

 

 

 

6. Vorbereitung der Vergabe

 

Es wird ein Leistungsverzeichnis erstellt, in dem alle Gewerke vorhanden und ausführlich beschrieben werden, damit der Handwerker seine Preise kalkulieren und eintragen kann.

 

 

 

 

 

7. Mitwirkung bei der Vergabe

 

Das Leistungsverzeichnis wird an verschiedene Firmen gesendet, die dort ihre Preise eintragen sollen.

Dann wird aus den verschiedenen Angeboten ein Preisspiegel erstellt.

 

Dabei ergeben sich nun auch Empfehlungen für den einen oder anderen Anbieter, der meist das wirtschaftlichste Angebot hat. Aus dem Preisspiegel wird ein Kostenanschlag erstellt. Hierbei ist die Abweichung von +/-10% .

 

 

 


 

8. Bauleitung

 

Kontrolle der ausführenden Firma wie z.B. die Kontrolle der eingesetzten Materialien, ob fachgerecht ausgeführt wird nach den den Regelwerken und verschiedenen Richtlinien im Bereich Garten- und Landschaftsbau, ob der Vertrag eingehalten wird, Kontrolle der Aufmasse und Rechnungsprüfung.


Bei Fertigstellung werden die Gesamtkosten festgestellt und eine gemeinsame Abnahme durchgeführt, bei denen alles protokolliert wird und z.B. auch festgehalten wird, welche Mängel bis wann noch zu beseitigen sind.

 

 

 


 

9. Objektbetreuung

 

Zu der Pflanzung gehört meist eine Entwicklungspflege, die der Landschaftsgärtner benötigt um ein Anwachsen der Pflanzen zu garantieren.

 

Hierzu gehört die Überwachung dieser Arbeiten sowie die Anordnung zur Beseitigung von Mängeln und ggfls Nachpflanzung.

 

Unser Büro erstellt einen Pflegeplan und eine Anleitung zur Erhaltung der Aussenanlage.

 

freiraum oekoplan

Am Bornfeld 3b

61389 Schmitten

 

Telefon:

06084-9599409

 

 

 

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