Erstellung eines landschaftspflegerischen Begeleitplans(LBP) zu Bauvorhaben und Umweltverträglichkeitsstudien (UVP) falls erforderlich.
Zu jedem größeren Bauvorhaben wie z.B. Bebauungsplan gehört eine landschaftspflegerische Begleitplanung, die durch einen Plan mit einem Erläuterungsbericht für Kompensationsmaßnahmen dargestellt wird.
Der LBP ist erforderlich, um Eingriffe in der Natur zu kompensieren und durch die Eingriffs- Ausgleichsregelung Ersatz für eine veränderte natürliche Fläche anzuordnen.
Maßgebend ist hierfür die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung auf Grundlage der §§ 14 und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Landschaftspflegerische Begleitpläne werden u.a. erarbeitet für Bebauungspläne, Verkehrswegebau oder "andere" Bauvorhaben, bei denen ein Eingriff in die Natur stattfindet.
Die Arbeitsschritte und Inhalte für den LBP:
1.) Die Erfassung und Bewertung des Ist-Zustandes des Naturhaushaltes (Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft, Klima) und des Landschaftsbildes,
2.) die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes und des Landschaftsbildes.
3.) die Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, zum Ausgleich und ggf. Ersatz der
Beeinträchtigungen nach Art, Umfang und Lage.
Diese Inhalte werden von uns in Form eines Kompensationsflächenplans und eines Maßnahmenkataloges sowie des zugehörigen Erläuterungsberichts dargestellt.